KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Anwendung und Klassifizierung

Alle Produkte von Rampline AS (nachfolgend als Rampline bezeichnet) werden gemäß EN 1176 als Spielgeräte klassifiziert.

Gültigkeit des Angebots

Ein Angebot verfällt, wenn es nicht vor Ablauf der festgelegten Frist angenommen wird. Angebote oder Vereinbarungen, die von Rampline vermittelt werden, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich in Form eines Angebotsbriefs oder einer E-Mail bestätigt werden.

Produktinformation und Montageanweisungen

Betriebs-, Verwaltungs- und Wartungs- (OAM-) sowie Montageanweisungen sind mit der Produktlieferung enthalten.

Lieferzeit und Verzögerung

Die Lieferzeiten reichen von sofortiger Lieferung bis zu 6 Wochen. Das Produkt FloatingBench wird nach Vereinbarung geliefert und montiert, wobei mit einer Mindestlieferzeit von 5 Wochen zu rechnen ist.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Rampline berechtigt, die jeweils gesetzlichen Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag zu erheben. Auf Verlangen von Rampline ist der Käufer verpflichtet, Sicherheit für die ordnungsgemäße Zahlung zu leisten, bevor die Ware geliefert wird. Wenn der Käufer die Zahlung nicht wie vereinbart leistet, hat Rampline auch nach schriftlicher Benachrichtigung des Käufers das Recht, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist. Wenn der Käufer den überfälligen Betrag nicht innerhalb von 45 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum gezahlt hat, ist Rampline berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Käufer den Vertrag zu kündigen und zusätzlich vom Käufer eine Entschädigung für erlittenen Verlust zu verlangen. Diese Entschädigung darf jedoch den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) nicht überschreiten.

Eigentumsvorbehalt

Rampline behält sich ein Zurückbehaltungsrecht (Sicherungsinteresse) an den gelieferten Waren als Sicherheit für den gesamten Kaufpreis zuzüglich Zinsen und Kosten (gemäß norwegischem Recht, Hypothekenrecht §§ 3-14 bis 3-22) vor.

Gebühren und Steuern

Alle aufgeführten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Lagergebühren

Kann der Käufer die bestellte Ware zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht entgegennehmen, behält sich Rampline das Recht vor, Lagergebühren in Rechnung zu stellen.

Beschwerden

Der Käufer muss schriftliche Beschwerden über Mängel oder Mängel einreichen, die auftreten können. Eine Beschwerde sollte so bald wie möglich nach Entdeckung eines Mangels oder nach Entdeckung erfolgen. Das Versäumnis, die Frist für die Einreichung einer Beschwerde einzuhalten, führt zum Verlust dieses Rechts.

Ramplines Haftung für Mängel

Alle unsere Produkte werden vor der Auslieferung sorgfältig geprüft. Mängel, die zum Zeitpunkt des Empfangs vorliegen und vom Käufer innerhalb eines Jahres nach Lieferung gemeldet werden, werden von Rampline behoben. Rampline entscheidet, ob die Behebung in Form von Reparatur oder Ersatz erfolgen soll. Wenn der Käufer sich über Mängel/Mängel beschwert, die nicht auf Rampline zurückzuführen sind, ist Rampline berechtigt, vom Käufer eine Entschädigung für die aufgrund der Beschwerde entstandene Arbeit und Kosten zu verlangen.

Lieferhindernisse / Höhere Gewalt

Wenn Umstände eintreten, die außerhalb der Kontrolle von Rampline liegen und die Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen von Rampline behindern oder unzumutbar erschweren, haftet Rampline nicht für die Folgen. Hierzu gehören beispielsweise Krieg, Mobilmachung, Beschlagnahme, Änderungen auf dem Devisenmarkt, Export- oder Importverbote, Arbeitskämpfe, unzureichende Versorgung mit Rohstoffen, Mangel an Transportmitteln, Feuer, Betriebsunfälle sowie Mängel/Fehler in Lieferungen von Unterauftragnehmern oder Verzögerungen in solchen Lieferungen aufgrund der in diesem Abschnitt genannten Umstände. Ist das Lieferhindernis dauerhaft, kann jede Partei in solchen Fällen den Vertrag kündigen. Ist das Lieferhindernis vorübergehend, kann sich die Lieferzeit verschieben. Wenn eine Partei die in diesem Abschnitt genannten Umstände geltend machen möchte, muss sie die andere Partei umgehend schriftlich benachrichtigen.